Freunde werben: Strom oder Gas weiterempfehlenWir belohnen Ihre Empfehlung mit 25 €

Gutes empfiehlt man doch gerne weiter, oder? Deshalb bieten Ihnen die Mainzer Stadtwerke die Möglichkeit, Freunde und Familie für unsere attraktiven Strom- und Gastarife zu begeistern. Das Beste daran: Für jede erfolgreiche Freundschaftswerbung bedanken wir uns bei Ihnen mit einer attraktiven Prämie!

 

Alle Fragen und Antworten zur Freundschaftswerbung finden Sie weiter unten.

Freunde werben ist ganz einfach

  1. Wählen Sie zwischen unserem Stromtarif Mainzer Grünstrom 12 oder dem Gastarif Mainzer Erdgas 12 und klicken Sie auf „Jetzt empfehlen“.
  2. Es öffnet sich ein Popup mit dem Formular unseres externen Dienstleisters Tellja.
  3. Geben Sie im nächsten Schritt Ihre Daten ein.
  4. Der Empfänger hat nun 30 Tage Zeit, Ihrer Empfehlung zu folgen.
  5. Bestellt der Empfänger das Produkt über Ihren Empfehlungslink, erhalten Sie nach Vertragsabschluss die Prämie.
Älteres Paar steht Arm in Arm auf einer Veranstaltung

Mainzer Grünstrom 12

  • Mehr Sicherheit durch Preisgarantie
    (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1
  • 100 % Ökostrom, CO2-frei und TÜV-zertifiziert
  • Persönlicher Kundenservice

 

Zum Tarif Mainzer Grünstrom 12

Paar sitzt mit Weingläsern auf dem Sofa

Mainzer Erdgas 12

  • Mehr Sicherheit durch Preisgarantie
    (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1
  • Umweltschonendes Erdgas
  • Persönlicher Kundenservice

 

Zum Tarif Mainzer Erdgas 12

Gute Gründe, uns weiterzuempfehlen

Ein Wechsel zu den Mainzer Stadtwerken lohnt sich immer – sowohl für Sie als auch für Ihre Freunde:

 

  • Regionaler Anbieter aus Mainz mit viel Engagement und Herz für die Region
  • Persönliche Beratung statt anonymem Callcenter
  • Top Lokalversorger 2023: Ausgezeichnet in Umweltengagement, regionalem Engagement und Servicequalität

    Die Mainzer Stadtwerke wurden mit dem Siegel "Top Lokalversorger" in den Bereichen Strom, Gas und Wasser ausgezeichnet.

Fragen und Antworten zur Freundschaftswerbung

  • Wie hoch ist meine Prämie?

    Ihre erfolgreiche Empfehlung ist uns einiges wert: Empfehlen Sie Ihren Freunden und Bekannten Produkte der Mainzer Stadtwerke weiter und Sie erhalten pro erfolgreicher Empfehlung eine Prämie in Höhe von 25 €.

  • Muss ich Kunde der Mainzer Stadtwerke sein, um empfehlen zu können? 

    Nein, auch Interessenten können die Produkte der Mainzer Stadtwerke gerne weiterempfehlen und erhalten eine Geldprämie als Dankeschön für eine erfolgreiche Empfehlung.
  • Wer oder was ist Tellja? 

    Um Ihre Empfehlungen honorieren zu können, arbeiten wir mit der Empfehlungsplattform Tellja zusammen. Tellja ist Marktführer im Bereich „Kunden werben Kunden“ und ein sicherer wie zuverlässiger Partner von uns. Weitere Infos zu Tellja finden Sie auf der Tellja-Website.
  • Wo erhalte ich eine Übersicht meiner Prämien? 

    Eine detaillierte Übersicht über Ihre ausgesprochenen Empfehlungen, den aktuellen Status und Ihre verdienten Prämien erhalten Sie im Empfehlungsportal von Tellja. Die Zugangsdaten zum Empfehlungsportal erhalten Sie per E-Mail nach dem Versand Ihrer ersten Empfehlung. Hier geben Sie auch Ihre Bankverbindung an, auf welche Sie die Prämienauszahlungen überwiesen bekommen möchten.
  • Wie und wo erhalte ich die Prämie? 

    Sie erhalten Ihre Prämie, wenn der Empfänger Ihrer Empfehlung folgt und ein Produkt der Mainzer Stadtwerke bestellt. Nach Zustandekommen eines Vertrags geben die Mainzer Stadtwerke die Prämienauszahlung durch Tellja frei. Die Prüfung, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, dauert in der Regel etwa sechs bis acht Wochen ab der Anmeldung Ihrer Freunde oder Bekannten, kann aber in Einzelfällen bis zu vier Monate dauern. Die Prämie wird im Folgemonat auf Ihr Bankkonto überwiesen.
  • Ich habe keine Zugangsdaten erhalten, was kann ich tun? 

    Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail direkt nach dem Versand Ihrer ersten Empfehlungsmail. Sollten Sie keine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten erhalten haben, so kann dies mehrere Gründe haben:

     

    1. Die E-Mail ist in Ihren Spam-Ordner gelandet. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner auf den Eingang unserer E-Mail. Bei einigen E-Mail-Anbietern heißt der Spam-Ordner auch „Junk-Mail“ oder „Unerwünschte E-Mails“.
    2. Keine E-Mail von Tellja im Spam-Ordner vorgefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit, auf der Tellja-Website den Link „Passwort vergessen“ anzuklicken und sich ein neues Passwort zusenden zu lassen.
    3. Sie haben eine falsche E-Mail-Adresse angegeben: In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an den Kundensupport von Tellja. Sie erreichen den Tellja-Kundensupport per E-Mail an support@tellja.de oder telefonisch unter 069 – 8700 429 45. Es entstehen Kosten im Rahmen Ihres Festnetz- oder Mobilfunktarifs. Die Servicezeiten von Tellja sind Montag bis Freitag von 09:00–18:00 Uhr (mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage, sowie Heiligabend und Silvester).
  • Kann ich mehrere Empfehlungen versenden?

    Ja, Sie können beliebig viele Empfehlungen pro Kalendermonat versenden, jedoch nicht dieselbe Empfehlung mehrmals an denselben Empfänger. Denken Sie bitte daran: Gemäß unseren Vertragsbedingungen ist Ihnen der Versand von Empfehlungen nur dann erlaubt, wenn Sie sich davon überzeugt haben, dass sich der Empfänger durch die E-Mail nicht belästigt fühlt und mit dem Empfang der E-Mail einverstanden ist. Ansonsten kann dies zum Verlust von Prämienansprüchen oder zur kompletten Sperrung führen.

  • Wo kann ich sehen, ob meine Empfehlung erfolgreich war?

    Im Tellja-Empfehlungsportal haben Sie jederzeit Überblick über den Status Ihrer Empfehlung.

     

     Status Bedeutung
     Offen  Die Empfehlung wurde ausgesprochen. Der Empfohlene hat noch nicht entschieden, ob er der Empfehlung folgt.
     Erfolgreich  Die Empfehlung war erfolgreich, d.h. der Empfohlene ist der Empfehlung gefolgt und hat bestellt.
    Bestätigt  Die Empfehlung war erfolgreich und wurde seitens Mainzer Stadtwerke bestätigt.
    Nicht erfolgreich  Die Empfehlung war leider nicht erfolgreich.

     


  • Was passiert, wenn der Empfehlungsempfänger das Produkt kauft, ohne auf den Empfehlungslink zu klicken oder der Link zum Produkt abgelaufen ist? 

    In diesem Fall können wir leider keine Prämie auszahlen. Es können nur Prämien für Empfehlungen ausgezahlt werden, bei denen der Empfänger innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Empfehlungsmail auf den darin enthaltenen Empfehlungslink geklickt und das empfohlene Produkt online bestellt hat. Um dies nachvollziehen zu können, muss der Empfehlungsempfänger im gesamten Empfehlungsprozess Cookies aktiviert haben. Cookies helfen dabei, bestimmte Informationen, zum Beispiel in einem Bestellprozess, über einen längeren Zeitraum abzuspeichern.
  • Warum wurde meine Empfehlung nicht gewertet?

    Eine Empfehlung kann nur gewertet werden, wenn der Empfänger der Empfehlung innerhalb von 30 Tagen über den Link in der Empfehlungsmail folgt, online das empfohlene Paket oder ein anderes von Mainzer Stadtwerke bestellt, er im gesamten Empfehlungsprozess Cookies aktiviert hat (siehe dazu auch Punkt 8), das Produkt beim geworbenen Kunden ausgeliefert wird und der Geworbene nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
  • Warum kann ich mich nicht einloggen? 

    Bei Problemen mit Ihrem Login oder Fragen zu Ihrer Empfehlung können Sie sich per E-Mail an support@tellja.de oder telefonisch an 069 – 87 00 42 945 wenden. Es entstehen Kosten im Rahmen Ihres Festnetz- oder Mobilfunktarifs. Sie erreichen den Tellja-Kundenservice Montag bis Freitag von 09:00–18:00 Uhr (mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage sowie Heiligabend und Silvester). Bei Fragen zu den Produkten der Mainzer Stadtwerke wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

1 Preisgarantie:

Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung, Stromsteuer, die Umlagen und Aufschläge nach dem KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV, § 17f Absatz 5 EnWG und § 18 AbLaV  sowie bei Gas die Energiesteuer, CO2-Emissionskosten, Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).