Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

06131 12 9095

Schreiben Sie uns eine E-Mail an:

emob@mainzer-stadtwerke.de

Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41, 55118 Mainz

Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8:00-17:00 Uhr
Fr. 8:00-15:00

Bus-Haltestelle Feldbergplatz/Mainzer Stadtwerke (Linien 70 &76)
Routenplaner

Unser Förderprogramm Elektromobilität

 Unser Förderprogramm für Elektromobilität

Vom E-Bike bis zur Ladestation: Unsere Kunden genießen attraktive Förderungen im Bereich Elektromobilität.

Kopfbild Freundschaftswerbung

Freundschaftswerbung:
25 Euro für Sie! 

Freunde werben lohnt sich! Empfehlen Sie jetzt unsere attraktiven Strom- und Gasangebote weiter. Für jede erfolgreiche Vermittlung gibt's von uns 25 Euro.

Öffentliche Ladesäulen

Wir als Mainzer Stadtwerke bieten ein stetig wachsendes Netz von öffentlichen Ladestationen an - und das nicht nur in Mainz. Denn in Zusammenarbeit mit der ÜWG betreiben wir im Großraum Groß-Gerau und zusammen mit der Rheinhessen Energie in der Verbandsgemeinde Spendlingen-Gensingen weitere öffentliche Ladesäulen. Damit sind Sie und Ihr Elektroauto auch unterwegs bestens versorgt!

Wo befindet sich die nächste Ladestation?

Stromtankstellen-Widget von GoingElectric.de

Öffentliches Laden - Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für das Laden an unseren öffentlichen Ladestationen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, melden Sie sich gerne unter emob@mainzer-stadtwerke.de oder rufen Sie uns an unter 06131 12 9095.

Grundlagen für das öffentliche Laden

Bezahlen an öffentlichen Ladestationen

Ladegutscheine für Kunden der Mainzer Stadtwerke

Kunden laden jeden Monat 2 Stunden kostenfrei

Sie sind schon Strom- oder Gaskunde bei den Mainzer Stadtwerken? Dann können Sie bis Ende 2020 an unseren Ladestationen jeden Monat 2 Stunden gratis laden. Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Formular aus, wir senden Ihnen dann Ihren persönlichen Gutscheincode per Post zu.
Weitere Infos finden Sie oben unter „Ladegutscheine für Kunden der Mainzer Stadtwerke“.

EXKLUSIV FÜR KUNDEN: LADEGUTSCHEIN BEANTRAGEN

Sobald wir Ihren Kundenstatus überprüft haben, senden wir Ihnen postalisch Ihren Gutscheincode zu.

Datenschutzhinweise:
Verantwortlich für die Speicherung und Nutzung Ihrer oben angegebenen Daten ist die Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH (MSVS). Ihre Daten werden lediglich für Ihre Authentifizierung als Kunde sowie zur Analyse unserer Ladegutschein-Aktion genutzt. Im Rahmen dieser Analyse werden ausschließlich nichtpersonenbezogene Statistiken erstellt. Für den Fall, dass Sie noch nicht MSVS-Kunde sind, werden Ihre Angaben ferner benötigt, um Ihnen postalisch ein Angebot zur Energiebelieferung zu unterbreiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO (Interessenabwägung). Unser berechtigtes Interesse besteht in der Durchführung der Ladegutschein-Aktion als Marketingmaßnahme. EineWeitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Die von Ihnen angegebenen Daten werden spätestens zum 01.03.2021 gelöscht. Sie können der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten jederzeit per E-Mail (werbewiderspruch@mainzer-stadtwerke.de)oder Brief (Rheinallee 41, 55118 Mainz) widersprechen. Weitere Hinweise zum Datenschutz gem. Artikel 13 DSGVO finden Sie unter www.mainzerenergie.de/datenschutz.

Gutscheinbedingungen:
Strom- und Gaskunden der Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH erhalten auf Anfrage ab März 2020 jeden Monat zwei Ladesessions à 1 Stunde für das kostenlose Laden von Elektrofahrzeugen an den öffentlichen Ladestationen der Mainzer Stadtwerke. Dies entspricht für das Jahr 2020 bis zu 20 kostenfreien Ladesessions, die bis zum 31.12.2020 genutzt werden können. Gutscheincodes können nur in Verbindung mit der eCharge+ App genutzt werden. Gutscheincodes für kostenfreie Ladesessions können nur Kunden mit einem laufenden Ökostrom- oder Gasliefervertrag der Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH in Anspruch nehmen - ausgenommen sind Personen mit widerrufenen oder gekündigten Lieferverträgen. In diesen Fällen werden bereits übermittelte Gutscheincodes deaktiviert. Die Weitergabe der Gutscheincodes an Dritte ist nicht gestattet.